Die Aktualisierung in Kürze
Warum muss man das Raumkonzept aktualisieren? Was sind die neuen Aufgaben? Wie läuft das Projekt ab? Und wer ist dafür verantwortlich? Die wichtigsten Fragen und Antworten in Kürze.
Was ist das Raumkonzept?
Die Schweiz braucht eine starke Wirtschaft, leistungsfähige Verkehrsnetze und eine sichere Energieversorgung. Sie braucht aber auch Orte mit hoher Lebensqualität und eine intakte Natur. Deshalb müssen wir haushälterisch mit dem Boden umgehen. Dies ist die Aufgabe der Raumentwicklung, um die sich die Städte, die Gemeinden, die Kantone und der Bund gemeinsam kümmern.
Damit die drei staatlichen Ebenen gut zusammenarbeiten, haben sie sich auf eine gemeinsame Vorstellung geeinigt, wie die Schweiz künftig aussehen soll: das Raumkonzept Schweiz. Es ist eine Vision für die Schweiz der Zukunft.
Das Raumkonzept ist nicht verbindlich, sondern setzt auf Eigenverantwortung und interdisziplinäre Zusammenarbeit über räumliche und administrative Grenzen hinweg. Es ist weithin anerkannt und bildet somit eine wichtige Grundlage für Behörden und Fachleute, die sich mit Raumentwicklung befassen. Es hilft ihnen, sich zu orientieren und unterstützt sie bei Entscheiden. Es regt Gemeinden und Kantone an zusammenzuarbeiten und als Regionen ihre Kräfte zu bündeln.
Eine Aktualisierung - wozu?
Das bestehende Raumkonzept ist schon über zehn Jahre alt. Seither haben unter anderem die sichere Energieversorgung, die Digitalisierung, aber auch die Folgen des Klimawandels an Bedeutung gewonnen. Deshalb haben Bund, Kantone, sowie Städte und Gemeinden 2022 gemeinsam entschieden, das Raumkonzept zu aktualisieren.
Was sind die wichtigsten Themen?
Das Ziel ist eine lebenswerte Schweiz im Jahr 2050. Die räumliche Entwicklung soll zukunftsfähig, klima- und sozialverträglich, ressourcenschonend, qualitätsvoll, wettbewerbsfähig und solidarisch sein. Um dies zu erreichen, gilt es die bisherigen Strategien des Raumkonzepts Schweiz weiterzuverfolgen und sie auf die aktuellen Herausforderungen auszurichten: In Handlungsräumen zusammenarbeiten und das polyzentrische Netz von Städten und Gemeinden stärken, Siedlungen und Landschaften aufwerten sowie Verkehr, Energie und Raumentwicklung aufeinander abstimmen.
Zudem wollen die Trägerorganisationen des Raumkonzepts neue Themen in ihre Vision integrieren: Nebst dem Klimawandel, der Digitalisierung und der Energiewende geht es auch um den demographischen und sozialen Wandel, die Wirtschaft und die Anbindung der Schweiz an Europa. Es gilt aber auch festzulegen, wie die Planungsprozesse und die Interessenabwägung verbessert werden können.
Wer ist für die Aktualisierung verantwortlich?
Die Trägerinnen und Träger des Raumkonzepts sind der Gemeindeverband, der Städteverband, die Konferenz der Bau- Planungs- und Umweltdirektoren, die Konferenz der Kantonsregierungen sowie das eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Es wird vertreten vom Bundesamt für Raumentwicklung. Die Trägerschaft erarbeitet das Konzept in einer gemeinsamen Projektorganisation und zusammen mit zahlreichen Fachleuten. Damit stellt sie sicher, dass alle wichtigen Anliegen berücksichtigt werden.
Das ARE hat die Projektleitung und stellt die Ressourcen für die Aktualisierung zur Verfügung. Fachpersonen aller staatlichen Ebenen und weitere Interessierte unterstützen die Aktualisierung durch ihre inhaltliche Mitwirkung.
Und wie läuft sie ab?
Die Aktualisierung des Raumkonzepts Schweiz dauert von 2023 bis 2025. Zunächst liefern Fachleute der relevanten Disziplinen Inputs. Dann treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Trägerschaft zu Diskussionen in Workshops und Veranstaltungen. Ergebnis sind erste Eckpunkte zur inhaltlichen Ausrichtung.
Danach entsteht das eigentliche Produkt - ein aktualisiertes Raumkonzept. Politikerinnen und Politiker, Behörden, Fachleute und Verbände können dazu Stellung nehmen. Zuletzt verabschieden die Trägerinnen und Träger das aktualisierte Raumkonzept Schweiz – ihre Vision für die Zukunft.
Welches politische Gewicht hat das Konzept?
Das Raumkonzept Schweiz hat sich als massgebende planerische Grundlage bewährt.
Aufgrund seines speziellen Status (kein formelles Planungsinstrument) werden immer wieder Fragen bezüglich Legitimität und Stellenwert des Raumkonzepts laut. Aus Parlamentskreisen ist mehrfach der Wunsch geäussert worden, das Parlament enger einzubeziehen. Das ARE beabsichtigt, das Parlament und die UREK in die Konsultation einzubeziehen.